Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BauWerkNord GmbH
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der BauWerkNord GmbH, Bothwellstr. 7, 24143 Kiel (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich diese AGB.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit in den nachfolgenden Klauseln keine Differenzierung vorgenommen wird.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vermerkt, freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit.
Grundlage des Vertrages sind (in dieser Reihenfolge):
a) das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
b) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
c) für Bauleistungen kann die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung gesondert vereinbart werden. Wird die VOB/B nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die Bestimmungen des BGB.Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen (Nachträge) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und werden zusätzlich vergütet.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Unterlagen (z.B. Leistungsverzeichnis).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst auszuführen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Ausführung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzuschalten. Die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (z.B. gegen die vorgesehene Planung oder die Qualität der vom Auftraggeber gestellten Materialien), so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Bedenkenanmeldung).
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
Die vereinbarten Preise sind Festpreise, sofern nicht anders vereinbart (z.B. als Einheitspreisvertrag). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen zu fordern.
Die Schlussrechnung ist nach Abnahme und Prüfung durch den Auftraggeber fällig. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne jeden Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Leistungen termingerecht begonnen und ohne Behinderung durchgeführt werden können.
Er ist insbesondere verpflichtet, die notwendigen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen, das Baugrundstück frei von Hindernissen zu halten sowie die notwendigen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm entstehenden Mehraufwand und Schaden ersetzt zu verlangen. Fristen zur Leistungserbringung verlängern sich entsprechend.
§ 6 Abnahme der Leistung
Die erbrachte Leistung ist nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen. Auf Verlangen einer Vertragspartei hat eine förmliche Abnahme stattzufinden.
Nimmt der Auftraggeber eine fertiggestellte Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Diese sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.
§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird die VOB/B als Vertragsgrundlage vereinbart, gilt die dort festgelegte Frist von 4 Jahren für Bauwerke. Ansonsten gilt nach BGB eine Frist von 5 Jahren für Bauwerke.
Offensichtliche Mängel müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme, schriftlich gerügt werden.
Im Falle eines berechtigten Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Herstellung eines neuen Werkes.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Der Auftragnehmer empfiehlt den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Baustoffen und -teilen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor (einfacher Eigentumsvorbehalt).
Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere für die Nutzung der Webseite, sind in der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu finden, die auf der Webseite einsehbar ist.
§ 11 Online-Streitbeilegung für Verbraucher
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Kiel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
